Nutzungsvereinbarung

Präambel

Der Rechteinhaber ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm hochgeladenen Fotografien (nachfolgend insgesamt „Bilder“). Im Rahmen seines 100-jährigen Jubiläums hat der Rechtenutzer die interaktive Microsite Heimat erstellt, um Interessierte, insbesondere ehemalige und aktuelle Mitglieder über seine Geschichte zu informieren. Daneben bietet er die Möglichkeit, privat angefertigte Bilder hochzuladen, um die Heimat-Seite mit persönlichen Geschichten zu ergänzen. Der Rechtenutzer möchte diese Bilder im Rahmen der von ihm betriebenen und verantworteten Website www.bsv-bielstein.de (inklusive aller Unterseiten und Subdomains) sowie für einzelne zukünftige Anlässe (insbesondere Jubiläumszeitschriften in Print und Digital) nutzen und archivieren.

Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag.

 

§ 1 Einräumung von Rechten an den Bildern

(1) Der Rechteinhaber räumt dem Rechtenutzer hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Bilder im Rahmen der Website umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb von Online-Diensten, Websites und Social Media-Auftritten. Insbesondere räumt der Rechteinhaber dem Rechtenutzer folgende zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die Bilder, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und des Social Media-Auftritts, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben; hierbei erfolgt auf Abruf von Besuchern der Website hin eine Vervielfältigung, wie etwa durch die Möglichkeit, Bilder dauerhaft zu speichern (durch den üblichen „Rechtsklick“ auf das Bild);

b) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Bilder, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media-Auftritt zu digitalisieren;

(2) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.

 

§ 2 Pflichten des Rechtenutzers

(1) Der Rechtenutzer nennt den Rechteinhaber an der Stelle auf der Website, an der er die Bilder einbindet, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Bildern, sofern der Rechteinhaber eine solche Urhebernennung wünscht (dazu s. Abs. 3).

(2) Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in der Größe von mindestens 8px.

(3) Der Rechtinhaber wird dem Rechtenutzer mitteilen, ob und mit welchem Inhalt eine Urhebernennung oder eine Benennung des Rechteinhabers erfolgen soll.

 

§ 3 Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Rechtenutzers

(1) Der Rechteinhaber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem Rechtenutzer in § 1 dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Rechteinhaber garantiert außerdem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Rechteinhaber, dass die Bilder bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Rechteinhaber vorgehen wird. Der Rechteinhaber garantiert, dass durch die Verwendung der Bilder im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Bilder einverstanden sind.

(2) Der Rechteinhaber stellt den Rechtenutzer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Rechtenutzer in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Rechteinhaber bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser dem Rechtenutzer unverzüglich mitzuteilen. Der Rechtenutzer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Rechteinhabers hat dieser im Vorwege mit dem Rechtenutzer abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Rechtenutzer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(3) Die in Abs. 2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Rechtenutzer die Bilder entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere entgegen dem § 1 benutzt.

 

§ 4 Löschung der Bilder

Soweit der Rechteinhaber die weitere Nutzung und Verwertung der von ihm hochgeladenen Bilder nicht mehr wünscht, kann er dies dem Rechtenutzer per E-Mail an heimat(at)bsv-bielstein.de mitteilen. Ein solches Löschungsverlangen hat keine Auswirkungen auf bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung der E-Mail durch den Rechtenutzer erfolgte Nutzungen und Verwertungen. Dem Löschungsverlangen des Rechteinhabers kommt der Rechtenutzer zeitnah nach und bestätigt dem Rechteinhaber per E-Mail die Löschung.

 

§ 5 Datenschutz

(1) Fotoaufnahmen führen zur Verarbeitung von Daten mit Personenbezug, insbesondere die Darstellung der abgebildeten Personen, ggfs. Ort und Zeit der Aufnahme. Die ggfs. verarbeiteten EXIF-Daten dienen dabei der Zuordnung der Aufnahmen zu diesem Vertrag.

(2) Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für den in diesem Vertrag angegebenen Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. 

(3) Die Fotoaufnahmen werden im Rahmen der Verwendung für Kommunikations- und Werbezwecke an Dienstleister für die Erstellung der Online-Werbemaßnahmen weitergegeben. Unternehmenskommunikation und Werbung ist nicht auf die Europäischen Union beschränkt; es kommt daher im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fotoaufnahmen auch zur Übermittlung in sog. Drittstaaten, für die ein vergleichbares Datenschutzrecht und -niveau nicht durch Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien sichergestellt werden kann.

(4) Die Daten und Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.  Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu den vereinbarten Kommunikations- und Werbezwecken genutzt oder benötigt werden. Soweit Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung.

(5) Die abgebildeten Personen haben gegenüber dem Rechtenutzer folgende gesetzliche Rechte hinsichtlich der eigenen personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Fotografen zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Die Rechte können auf jedem vom Rechtenutzer angebotenen, oben angegebenen Kommunikationswege geltend gemacht werden.

Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.